Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026 · Version 2.0 · i-Solution GmbH für die Nutzung von riskport
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung des Cloud-Service-Produkts riskport, bereitgestellt durch die i-Solution GmbH, Wassergasse 1, 10179 Berlin (nachfolgend „i-Solution“ oder „Anbieter“).
riskport ist ein Software-as-a-Service-Produkt (SaaS), das Unternehmen die Durchführung von Versicherungsprämienallokationen für internationale Versicherungsprogramme ermöglicht. Die Plattform unterstützt die Verwaltung von Unternehmensdaten, die Abbildung der Programmstruktur sowie die Durchführung von Allokationen. Ergänzend bietet der Anbieter Leistungsmodelle an, in deren Rahmen er auf der Plattform Arbeiten des Versicherungsmanagements für den Nutzer erbringt.
Die Nutzung von riskport ist ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB vorbehalten (B2B-Geschäftsmodell). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB findet nicht statt.
Diese AGB gelten für alle Nutzerkonten, die von i-Solution erstellt und bereitgestellt werden.
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für die Bereitstellung und Nutzung des SaaS-Produkts riskport über die Subdomain my.riskport.de sowie für die vom Anbieter hierzu erbrachten Leistungen.
- Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, i-Solution stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Neben diesen AGB gelten die Datenschutzbestimmungen von i-Solution, die unter www.riskport.de/datenschutz abrufbar sind, sowie ein gesondert abzuschließender Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
2. Leistungen des Anbieters
2.1 Nutzerkonto
i-Solution stellt Unternehmen ein Nutzerkonto auf der Subdomain my.riskport.de zur Verfügung. Die Erstellung eines Nutzerkontos erfolgt ausschließlich durch den Anbieter nach Kontaktaufnahme durch das Unternehmen per Telefon, E-Mail oder über die Webseite. Eine selbständige Registrierung ist nicht vorgesehen.
2.2 Funktionsumfang
- riskport ermöglicht die Erfassung und Konsolidierung von Unternehmens-, Programm- und Versicherungsdaten, die Durchführung von Prämienallokationen für internationale Versicherungsprogramme sowie deren Dokumentation, Historie und Auswertung.
- Die Plattform wird standardmäßig autark betrieben; es findet keine automatische Anbindung an externe Systeme des Nutzers statt. Integrationen oder Schnittstellen zu Drittsystemen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
- Alle Daten werden auf Servern eines in Deutschland ansässigen IT-Dienstleisters gehostet.
- Eine Installation beim Nutzer ist nicht erforderlich.
2.3 Leistungsmodelle
Die Nutzung von riskport erfolgt in einem der in Ziffer 3 beschriebenen Leistungsmodelle. Der jeweils vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsübersicht unter www.riskport.de oder aus einer individuellen Vereinbarung in Textform.
2.4 Erweiterungen
Neu hinzukommende Funktionen oder Module sind separat freizuschalten und kostenpflichtig. Zusätzliche Leistungen, individuelle Programmierungen oder Anpassungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
2.5 Keine Versicherungsvermittlung und keine Rechtsberatung
i-Solution ist weder Versicherungsvermittler noch Versicherer. Der Anbieter erbringt keine Versicherungsvermittlung und keine Versicherungsberatung im Sinne des § 34d GewO sowie keine Rechts- oder Steuerberatung. Verhandlungen mit Versicherern und Versicherungsmaklern führt der Nutzer. Hinweise zu aufsichts- und steuerrechtlichen Anforderungen einzelner Länder beruhen auf Informationen Dritter und dienen der Vorbereitung eigener Entscheidungen des Nutzers.
3. Leistungsmodelle
3.1 riskport Service
- Im Modell riskport Service stellt der Anbieter die Plattform bereit und erbringt darauf die vereinbarten Arbeiten des Versicherungsmanagements. Dazu zählen regelmäßig die Konsolidierung der Unternehmens- und Versicherungsdaten, die Durchführung und Dokumentation der Prämienallokation sowie die Bereitstellung der Auswertungen.
- Der Leistungsumfang staffelt sich nach der Struktur des Nutzers. Policen- und Schadenmodul sind je nach Modell enthalten oder gesondert zu buchen.
- Der Anbieter wird im Rahmen dieses Modells weisungsgebunden für den Nutzer tätig. Entscheidungen über Versicherungsprogramme, Vergabe und Vergütung trifft ausschließlich der Nutzer.
3.2 riskport Team
- Im Modell riskport Team stellt der Anbieter die Plattform bereit und besetzt die vereinbarten Rollen des Versicherungsmanagements mit KI-gestützten Rollen nach Ziffer 4, die unter menschlicher Aufsicht des Anbieters arbeiten.
- riskport Team tritt an die Stelle von riskport Service und wird nicht zusätzlich zu diesem geschuldet.
- Umfang, Rollen und Zielvorgaben werden vor Leistungsbeginn in Textform festgelegt.
3.3 Einrichtung und Mitwirkung
- Vor Aufnahme der laufenden Leistung erfolgt eine einmalige Einrichtung. Sie umfasst die Strukturierung der Unternehmensdaten, den Aufbau des Unternehmensdatenspeichers, dessen Abstimmung, erforderliche Anpassungen der Anwendung sowie das Training je Versicherungssparte.
- Der Nutzer stellt die hierfür erforderlichen Unterlagen und Ansprechpartner bereit. Zeitangaben des Anbieters setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Nutzers voraus.
3.4 Preisänderungen
i-Solution kann die Preise für Jahreslizenzen und Leistungsmodelle ändern. Preisänderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform angekündigt. Der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Ende der laufenden Periode kündigen oder zu den neuen Konditionen fortführen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
4. KI-gestützte Rollen
- Im Modell riskport Team werden definierte Arbeiten durch KI-gestützte Rollen ausgeführt, die der Anbieter betreibt, trainiert und beaufsichtigt. Die Rollen arbeiten ausschließlich innerhalb der für den Nutzer eingerichteten Umgebung.
- Die fachliche und rechtliche Letztverantwortung für die Leistung liegt beim Anbieter. Ergebnisse, die den vereinbarten Rahmen verlassen oder festgelegte Schwellen überschreiten, werden vor Verwendung durch einen Mitarbeiter des Anbieters geprüft.
- Die Rollen besitzen keine Vertretungsmacht. Sie geben keine rechtsverbindlichen Erklärungen für den Nutzer ab, schließen keine Verträge und nehmen keine Zahlungen vor.
- Soweit eine Rolle mit natürlichen Personen kommuniziert, wird offengelegt, dass die Kommunikation durch ein KI-System erfolgt. Der Anbieter beachtet hierbei die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689.
- Daten des Nutzers werden nicht zum Training allgemeiner Modelle Dritter verwendet.
- Die Arbeitsschritte der Rollen werden protokolliert. Der Nutzer kann die Protokolle im Rahmen der vereinbarten Leistung einsehen.
5. Vertragsabschluss und Laufzeit
- Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Nutzerkontos beziehungsweise des vereinbarten Leistungsmodells durch i-Solution zustande.
- Die Vertragsperiode ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), unabhängig vom Zeitpunkt der Freischaltung. Wird im laufenden Jahr freigeschaltet, endet die Periode gleichwohl am 31. Dezember; die Vergütung wird in diesem Fall zeitanteilig berechnet.
- Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr und wird im Januar des Folgejahres in Rechnung gestellt.
- Die einmalige Einrichtung nach Ziffer 3.3 ist nicht Teil der wiederkehrenden Vergütung und verlängert sich nicht.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise für die Leistungsmodelle und Zusatzmodule werden auf www.riskport.de veröffentlicht oder dem Nutzer vor Freischaltung in Textform mitgeteilt. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Freischaltung gültigen Preise.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Zahlung erfolgt auf Rechnung nach Freischaltung beziehungsweise nach automatischer Verlängerung im Januar. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
7. Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer verpflichtet sich, die Zugangsdaten zu seinem Konto vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Ein Verdacht auf Missbrauch ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
- Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der eingegebenen oder hochgeladenen Daten verantwortlich und stellt sicher, dass er zu deren Übermittlung berechtigt ist.
- Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu verwenden, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten.
- Das automatisierte Auslesen, Nachbilden oder Weiterverwerten der Anwendung oder ihrer Logik ist untersagt.
8. Sicherheit und Systemarchitektur
8.1 Autarkie der Plattform
riskport agiert als eigenständige Software, die unabhängig von den Systemen des Kunden arbeitet.
8.2 Optionale Schnittstellen
Integrationen zu Drittsystemen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung. Sicherheits- und Zugriffsthemen werden in diesem Fall separat geregelt.
8.3 Hosting und Zugriff
- Daten werden in Deutschland gehostet.
- Administrative Zugriffe erfolgen ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter von i-Solution zur Unterstützung des Nutzers oder zur Behebung technischer Probleme und werden protokolliert.
- Alle Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt über TLS, Daten im Ruhezustand mindestens nach AES-256.
- Administrative Zugänge sind durch Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt. Nutzerzugänge können entsprechend geschützt werden.
- Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und entwickelt diese entsprechend dem Stand der Technik fort.
8.4 Wechselseitige Vertraulichkeit
Der Nutzer verpflichtet sich, keine Systeminformationen an Dritte weiterzugeben. i-Solution behandelt sämtliche Nutzerdaten vertraulich. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort. Ein gesondertes NDA kann ergänzend abgeschlossen werden.
8.5 Rechte an Software und Daten
- Der Nutzer erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Anwendung im vereinbarten Umfang. Weitergehende Rechte, insbesondere am Quellcode und am Allokationsalgorithmus, werden nicht eingeräumt.
- Alle vom Nutzer eingestellten Daten bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich weisungsgebunden zur Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte zu eigenen Zwecken des Anbieters findet nicht statt.
- Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und nicht auf den Nutzer rückführbare Auswertungen zur Weiterentwicklung der Anwendung zu verwenden.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
- i-Solution haftet für die Funktionsfähigkeit der Software und die korrekte Durchführung von Allokationen auf Grundlage der vom Nutzer eingestellten Parameter.
- i-Solution übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der eingegebenen Daten sowie für Entscheidungen, die der Nutzer auf Grundlage der Ergebnisse trifft.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das Zweifache der für die betreffende Vertragsperiode vereinbarten Vergütung.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Kündigung und Vertragsbeendigung
- Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Vertragsende erhält der Nutzer auf Wunsch alle gespeicherten Daten in einem standardisierten, offenen Format (CSV, XML oder Datenbank-Backup). Das Verlangen ist innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsende zu stellen.
- Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Im Modell riskport Team werden zugleich die für den Nutzer eingerichteten Rollen und ihre Zugänge deaktiviert.
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
